{"id":2397,"date":"2025-04-15T16:48:14","date_gmt":"2025-04-15T14:48:14","guid":{"rendered":"https:\/\/alumar.de\/insektenschutz\/?page_id=2397"},"modified":"2025-05-11T18:55:34","modified_gmt":"2025-05-11T16:55:34","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/alumar.de\/insektenschutz\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"\u00a0Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen\u00a0"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<p><strong>\u00a7 1 Geltung&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Herrn Robin Titzkus, handelnd unter Alumar Insekten- und Sonnenschutz GmbH &amp; Co. KG, Technologiering 25, 41751 Viersen (nachfolgend \u201eVerk\u00e4ufer\u201c) erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die der Verk\u00e4ufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201eAuftraggeber\u201c genannt) \u00fcber die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dft. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verk\u00e4ufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verk\u00e4ufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Angebot und Vertragsabschluss&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Alle Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Auftr\u00e4ge kann der Verk\u00e4ufer innerhalb von (14) Tagen nach Zugang annehmen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Allein ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen Verk\u00e4ufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollst\u00e4ndig wieder. M\u00fcndliche Zusagen des Verk\u00e4ufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und m\u00fcndliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern nicht jeweils ausdr\u00fccklich anders zwischen den Vertragsparteien vereinbart. 2&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen der getroffenen Vereinbarungen einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verk\u00e4ufers nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende m\u00fcndliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform gen\u00fcgt die telekommunikative \u00dcbermittlung, insb. per Telefax oder per E-Mail.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Angaben des Verk\u00e4ufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Ma\u00dfe, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handels\u00fcbliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zul\u00e4ssig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen sowie dem Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenst\u00e4nde ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Verk\u00e4ufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zug\u00e4nglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat auf Verlangen des Verk\u00e4ufers diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an diesen zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verf\u00fcgung gestellter Daten zum Zwecke \u00fcblicher Datensicherung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Preise und Zahlung&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Preise gelten f\u00fcr den in den Auftragsbest\u00e4tigungen aufgef\u00fchrten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Geb\u00fchren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verk\u00e4ufers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung g\u00fcltigen Listenpreise des Verk\u00e4ufers.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen zu zahlen. Ma\u00dfgebend f\u00fcr das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verk\u00e4ufer. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Auftraggeber bei F\u00e4lligkeit nicht, so sind die ausstehenden Betr\u00e4ge ab dem Tag der F\u00e4lligkeit mit 5% p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen und weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs bleibt unber\u00fchrt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Auftraggebers oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verk\u00e4ufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis (einschlie\u00dflich aus anderen Einzelauftr\u00e4gen, f\u00fcr die derselbe Rahmenvertrag gilt) gef\u00e4hrdet wird.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Lieferung und Lieferzeit&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Lieferungen erfolgen ab Werk.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Vom Verk\u00e4ufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine f\u00fcr Lieferungen und Leistungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine, sofern nicht ausdr\u00fccklich von uns anders angegeben, auf den Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Verk\u00e4ufer kann \u2013 unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers \u2013 vom Auftraggeber eine Verl\u00e4ngerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber nicht nachkommt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines vom Verk\u00e4ufer geschlossenen kongruenten Deckungsgesch\u00e4fts) verursacht worden sind, die der Verk\u00e4ufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verk\u00e4ufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, ist der Verk\u00e4ufer zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Der Verk\u00e4ufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn&nbsp;die Teillieferung f\u00fcr den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,&nbsp;die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und&nbsp;dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verk\u00e4ufer erkl\u00e4rt sich zur \u00dcbernahme dieser Kosten bereit).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Ger\u00e4t der Verk\u00e4ufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist die Haftung des Verk\u00e4ufers auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 8 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen beschr\u00e4nkt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Erf\u00fcllungsort, Versand, Verpackung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme <\/strong>5&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist Viersen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Verk\u00e4ufer auch die Installation, ist Erf\u00fcllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen des Verk\u00e4ufers.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Gefahr geht, sofern Versand der Ware vereinbart ist und der Verk\u00e4ufer nicht Transport oder Installation \u00fcbernommen hat, sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs ma\u00dfgeblich ist) an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber \u00fcber. Verz\u00f6gert sich der Versand oder die \u00dcbergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber \u00fcber, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verk\u00e4ufer dies dem Auftraggeber angezeigt hat.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Lagerkosten nach Gefahr\u00fcbergang tr\u00e4gt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Verk\u00e4ufer betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenst\u00e4nde pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Die Sendung wird vom Verk\u00e4ufer nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den oder sonstige versicherbare Risiken versichert.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn&nbsp;die Lieferung und, sofern der Verk\u00e4ufer auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,&nbsp;der Verk\u00e4ufer dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem \u00a7 5 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,&nbsp;seit der Lieferung oder Installation 10 Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z. B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation Werktage vergangen sind und&nbsp;der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines dem Verk\u00e4ufer angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unm\u00f6glich macht oder wesentlich beeintr\u00e4chtigt, unterlassen hat.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Gew\u00e4hrleistung, Sachm\u00e4ngel&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder aus vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen des Verk\u00e4ufers oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verj\u00e4hren.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die gelieferten Gegenst\u00e4nde sind unverz\u00fcglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher M\u00e4ngel oder anderer M\u00e4ngel, die bei einer unverz\u00fcglichen, sorgf\u00e4ltigen Untersuchung erkennbar gewesen w\u00e4ren, als vom K\u00e4ufer genehmigt, wenn dem Verk\u00e4ufer nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche M\u00e4ngelr\u00fcge zugeht. Hinsichtlich anderer M\u00e4ngel gelten die Liefergegenst\u00e4nde als vom K\u00e4ufer genehmigt, wenn die M\u00e4ngelr\u00fcge dem Verk\u00e4ufer nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser fr\u00fchere Zeitpunkt f\u00fcr den Beginn der R\u00fcgefrist ma\u00dfgeblich. Auf Verlangen des Verk\u00e4ufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzusenden. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge verg\u00fctet der Verk\u00e4ufer die Kosten des g\u00fcnstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erh\u00f6hen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs befindet.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Bei Sachm\u00e4ngeln der gelieferten Gegenst\u00e4nde ist der Verk\u00e4ufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zun\u00e4chst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unm\u00f6glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verz\u00f6gerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verk\u00e4ufers, kann der Auftraggeber unter den in \u00a7 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Bei M\u00e4ngeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verk\u00e4ufer aus lizenzrechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden nicht beseitigen kann, wird der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl seine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen die Hersteller und Lieferanten f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen den Verk\u00e4ufer bestehen bei derartigen M\u00e4ngeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Ma\u00dfgabe dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. W\u00e4hrend der Dauer des Rechtsstreits ist die Verj\u00e4hrung der betreffenden Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Auftraggebers gegen den Verk\u00e4ufer gehemmt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verk\u00e4ufers den Liefergegenstand \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten der M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenst\u00e4nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Schutzrechte&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Verk\u00e4ufer steht nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 7 daf\u00fcr ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverz\u00fcglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegen\u00fcber Anspr\u00fcche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart ab\u00e4ndern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erf\u00fcllt, oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt dem Verk\u00e4ufer dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers unterliegen den Beschr\u00e4nkungen des \u00a7 8 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Bei Rechtsverletzungen durch vom Verk\u00e4ufer gelieferte Produkte anderer Hersteller wird der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl seine Anspr\u00fcche gegen die Hersteller und Vorlieferanten f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Anspr\u00fcche gegen den Verk\u00e4ufer bestehen in diesen F\u00e4llen nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Haftung des Verk\u00e4ufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insb. aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 8 eingeschr\u00e4nkt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Verk\u00e4ufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsm\u00e4ngeln sowie solchen Sachm\u00e4ngeln, die seine Funktionsf\u00e4higkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeintr\u00e4chtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Liefergegenstands erm\u00f6glichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Sch\u00e4den bezwecken.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Soweit der Verk\u00e4ufer gem. \u00a7 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die der Verk\u00e4ufer bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt h\u00e4tte voraussehen m\u00fcssen. Mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln des Liefergegenstands sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Regelungen dieses Abs. 3 gelten nicht im Fall vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Verhaltens von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten des Verk\u00e4ufers.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Im Falle einer Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Ersatzpflicht des Verk\u00e4ufers f\u00fcr Sachsch\u00e4den und daraus resultierende weitere Verm\u00f6genssch\u00e4den auf einen Betrag von 10% des Kaufpreises der mangelbehafteten Sache je Schadensfall f\u00fcr den Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung beschr\u00e4nkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen des Verk\u00e4ufers.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Soweit der Verk\u00e4ufer technische Ausk\u00fcnfte gibt oder beratend t\u00e4tig wird und diese Ausk\u00fcnfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Die Einschr\u00e4nkungen dieses \u00a7 8 gelten nicht f\u00fcr die Haftung des Verk\u00e4ufers wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Eigentumsvorbehalt&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und k\u00fcnftigen Forderungen des Verk\u00e4ufers gegen den Auftraggeber aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschlie\u00dflich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschr\u00e4nkten Kontokorrentverh\u00e4ltnis).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die vom Verk\u00e4ufer an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verk\u00e4ufers. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend \u201eVorbehaltsware\u201c genannt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich f\u00fcr den Verk\u00e4ufer. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Abs. 9) im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern. Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und f\u00fcr Rechnung des Verk\u00e4ufers als Hersteller erfolgt und der Verk\u00e4ufer unmittelbar das Eigentum oder \u2013 wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigent\u00fcmer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache h\u00f6her ist als der Wert der Vorbehaltsware \u2013 das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verh\u00e4ltnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. F\u00fcr den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Verk\u00e4ufer eintreten sollte, \u00fcbertr\u00e4gt der K\u00e4ufer bereits jetzt sein k\u00fcnftiges Eigentum oder \u2013 im o. g. Verh\u00e4ltnis \u2013 Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Verk\u00e4ufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der Sachen als Hauptsache anzusehen, so dass der Verk\u00e4ufer oder der Auftraggeber Alleineigentum erwirbt, so \u00fcbertr\u00e4gt die Partei, der die Hauptsache geh\u00f6rt, der anderen Partei anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in S. 1 genannten Verh\u00e4ltnis.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Im Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber \u2013 bei Miteigentum des Verk\u00e4ufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil \u2013 an den Verk\u00e4ufer ab. Gleiches gilt f\u00fcr sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerst\u00f6rung. Der Verk\u00e4ufer erm\u00e4chtigt den Auftraggeber widerruflich, die an den Verk\u00e4ufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Verk\u00e4ufer darf diese Einzugserm\u00e4chtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insb. durch Pf\u00e4ndung, wird der Auftraggeber sie unverz\u00fcglich auf das Eigentum des Verk\u00e4ufers hinweisen und den Verk\u00e4ufer hier\u00fcber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu erm\u00f6glichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verk\u00e4ufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierf\u00fcr der Auftraggeber dem Verk\u00e4ufer.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Der Verk\u00e4ufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die H\u00f6he der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % \u00fcbersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenst\u00e4nde liegt beim Verk\u00e4ufer.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(9) Tritt der Verk\u00e4ufer bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers \u2013 insb. Zahlungsverzug \u2013 vom Vertrag zur\u00fcck (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Schlussbestimmungen&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand f\u00fcr alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Auftraggeber nach Wahl des Verk\u00e4ufers Viersen oder der Sitz des Auftraggebers. F\u00fcr Klagen gegen den Verk\u00e4ufer ist in diesen F\u00e4llen jedoch Viersen ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Beziehungen zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Regelungsl\u00fccken enthalten, gelten zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelungsl\u00fccke gekannt h\u00e4tten.&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-cover alignfull is-light\" style=\"min-height:200px;aspect-ratio:unset;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"2560\" height=\"170\" class=\"wp-block-cover__image-background wp-image-1123\" alt=\"\" src=\"https:\/\/alumar.de\/insektenschutz\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/CTA_BG_Insektenschutzgitter.png\" data-object-fit=\"cover\" srcset=\"https:\/\/alumar.de\/insektenschutz\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/CTA_BG_Insektenschutzgitter.png 2560w, https:\/\/alumar.de\/insektenschutz\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/CTA_BG_Insektenschutzgitter-300x20.png 300w, https:\/\/alumar.de\/insektenschutz\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/CTA_BG_Insektenschutzgitter-1024x68.png 1024w, https:\/\/alumar.de\/insektenschutz\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/CTA_BG_Insektenschutzgitter-768x51.png 768w, https:\/\/alumar.de\/insektenschutz\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/CTA_BG_Insektenschutzgitter-1536x102.png 1536w, https:\/\/alumar.de\/insektenschutz\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/CTA_BG_Insektenschutzgitter-2048x136.png 2048w\" sizes=\"auto, (max-width: 2560px) 100vw, 2560px\" \/><span aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-cover__background has-background-dim-0 has-background-dim\"><\/span><div class=\"wp-block-cover__inner-container is-layout-flow wp-block-cover-is-layout-flow\">\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<h2 class=\"wp-block-heading has-large-font-size\">SIE W\u00dcNSCHEN EINE INDIVIDUELLE BERATUNG<\/h2>\n\n\n\n<h6 class=\"wp-block-heading has-normal-font-size\"> Kontaktieren Sie uns ganz einfach, wir helfen Ihnen gerne. <\/h6>\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\"><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<center><i class=\"fa fa-phone IconPhone\"><\/i><\/center>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-text-align-center has-large-font-size\">02161 46 34 70 0<\/h2>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-text-color has-css-opacity has-background aligncenter is-style-wide\" style=\"background-color:#1b5eaa;color:#1b5eaa\"\/>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center has-white-color has-text-color\"><a href=\"mailto:mail@alumar.de\"><strong>E-Mail: mail@alumar.de<\/strong><\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00a7 1 Geltung&nbsp; (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Herrn Robin Titzkus, handelnd unter Alumar Insekten- und Sonnenschutz GmbH &amp; Co. 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